Auf den 1. August 2026 ist das überarbeitete Reglement «Turnierorganisation» von Swiss Fencing in Kraft getreten. Die Anpassungen betreffen insbesondere den Einsatz von Schiedsrichter*innen, die Organisation von Teamwettbewerben sowie die Durchführung von Schweizer Meisterschaften. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Weniger Schiedsrichter pro Verein
Vereine müssen dem Organisator ab acht angemeldeten Fechter*innen beziehungsweise ab drei gemeldeten Teams neu noch zwei statt bisher drei Schiedsrichter zur Verfügung stellen (Art. 1.8).
- Neue Entschädigung der Schiedsrichter*innen
Die Tagessätze richten sich künftig ausschliesslich nach der Turnierkategorie. Massgebend ist nicht mehr die Schiedsrichterlizenz, sondern die Art des Wettkampfs (Art. 1.9).
- Meldung von schwarzen Karten
Besitzt eine fehlbare Person zusätzlich eine FIE- oder EFC-Lizenz, müssen schwarze Karten und die ausgesprochenen Sanktionen neu auch an die entsprechende internationale Organisation gemeldet werden. Damit wird das nationale Reglement an die Vorgaben der FIE angepasst (Art. 1.19).
- Neue Teamrangliste im CN U20
Für den Circuit National U20 werden rollierende Teamranglisten eingeführt. Sie bildet künftig die Grundlage für die Setzung der Teams. Gleichzeitig regeln die Artikel 2.7 sowie 5.3.2 und 5.3.3 die Zulassung von Teams zu den Schweizer Meisterschaften.
- Mehr Unterstützung durch Schiedsrichterdelegierte
Swiss Fencing entsendet weiterhin Schiedsrichterdelegierte an alle Schweizer Meisterschaften. Neu werden diese auch an Selektionsturnieren eingesetzt, um die Turnierorganisation und die Anwendung der Reglemente zu begleiten (Art. 3.2).
- Schweizer Meisterschaften Veteranen geregelt
Artikel 4.4 enthält neu die Bestimmungen für die Durchführung der Schweizer Meisterschaften der Veteran*innen.