Kampfrichterwesen

Formation des arbitres et examen national

Allgemeines

Dieses Dokument definiert die Ausbildung, die Vorbereitung und die Anforderungen der Abschlussprüfung zum Schweizer Nationalen Schiedsrichter = SF-N-Schiedsrichter.

Es zielt darauf ab, dass jeder Schiedsrichter, der an einem nationalen oder internationalen Wettkampf (nicht FIE) eingesetzt wird, die erforderlichen Kompetenzen im Rahmen der vorgesehenen Ausbildung erworben hat und mit seinem Schiedsrichterausweis seinen regelmässigen Einsatz an nationalen Wettkämpfen belegen kann.

Léon Amez-Droz

Verantwortlicher für das Kampfrichterwesen

Ausbildung

Die Ausbildung umfasst allgemeine Kenntnisse, die allen drei Waffengattungen gemeinsam sind, sowie theoretische und praktische Kenntnisse der gewählten Waffengattung. Diese Kenntnisse werden in Praktika oder Kursen (mindestens 12 Stunden) vermittelt. Die Anzahl und der Inhalt der Praktika hängen von den Vorkenntnissen der Bewerber ab. Es wird einen theoretischen und einen praktischen Teil umfassen.

Jeder Kandidat, ob Anfänger oder Fortgeschrittener, lädt den von Swiss Fencing verlangten Prüfungsstoff von der FIE-Website herunter (siehe PDF-Dok, unter Kampfrichterwesen). Die Kurse werden von den Vereinen oder Regionen mit Hilfe eines internationalen Schiedsrichters oder eines Maître d’armes organisiert und durchgeführt. Wenn die theoretischen und praktischen Grundlagen erworben sind, beantragt der Verein bei der Kampfrichterkommission (commission d’arbitrage) offizielle SF-Ausweise für “Kampfrichter in Ausbildung”. Swiss Fencing organisiert nach Möglichkeit 1 oder 2 Mal pro Jahr eine zentrale Ausbildung für die Kategorie der Schiedsrichterkandidaten (SF-Kandidaten). Die Daten werden entsprechend den nationalen und internationalen Kalendern ausgewählt. Die Anmeldegebühr für diese Ausbildung beträgt CHF 100.

Inhalt des von den Vereinen durchgeführten Kampfrichterkurses:

  • 12 Stunden, die auf Kurse oder Praktika aufgeteilt werden.
  • Massgebend ist das aktualisierte FIE-Reglement.
  • Als Kursvorbereitung liest der Kandidat die heruntergeladenen Unterlagen.
  • Theoretische Kenntnisse entsprechend dem in der nationalen Prüfung verlangten Stoff.
  • Praktische Kenntnisse entsprechend dem in der nationalen Prüfung geforderten Stoff.

Inhalt der Prüfung

Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen theoretischen Prüfung in Form von Multiple-Choice-Fragen und einer praktischen Prüfung. Die theoretische Prüfung wird in Deutsch, Französisch und Italienisch angeboten und der Stoff der theoretischen Prüfung ist im PDF-Dokument “Inhalt der theoretischen Prüfung” detailliert aufgeführt. Mit diesen Prüfungen soll festgestellt werden, ob der Kandidat in der Lage ist, einen Fechtwettbewerb ordnungsgemäss zu leiten.

Die Prüfung fällt in den Zuständigkeitsbereich der Kampfrichterkommission von Swiss Fencing.
Die Prüfung ist zentralisiert und es müssen mindestens 8 angemeldete Kandidaten im Alter von mindestens 16 Jahren eingeschrieben sein, damit eine Prüfung durchgeführt wird. Der praktische Teil kann “live” im Rahmen eines Wettkampfes des Circuit National oder mit Hilfe einer computergestützten Animation durchgeführt werden.

Bewertung der Kandidaten

Die Kandidaten werden von zwei Experten, FIE-Kampfrichtern, nach den Richtlinien des Verantwortlichen des Kampfrichterwesens von Swiss Fencing bewertet. Um das Diplom des Kampfrichters SF-N zu erhalten, muss der Kandidat die theoretische und die praktische Prüfung bestehen.

Wenn nur eine der beiden Prüfungen bestanden wird, bestätigt die Kampfrichterkommission die bestandene Prüfung, sofern der Kandidat den nicht bestandenen Teil im Laufe der nächsten Saison wiederholt. Das Bestehen der praktischen und theoretischen Prüfung verleiht dem Kandidaten den Titel eines Kampfrichter SF-N.

Prüfung von FIE-Kampfrichtern

Erfahrene SF-N-Kampfrichter, die eine Karriere als internationaler Kampfrichter anstreben, melden sich bei der Kampfrichterkommission von Swiss Fencing, die die Kandidatur beurteilt und sie der FIE vorschlägt.

Planung Kampfrichterwesen 2023-2024

Fortbildungskurse
Die Organisatoren grösserer Wettkämpfe können in Absprache mit dem Leiter der Kampfrichterkommission vor ihrer Veranstaltung Fortbildungskurse organisieren, um die Regelkenntnisse aufzufrischen und auf aktuelle Regeländerungen aufmerksam zu machen.

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